Eine Vergabefrage ist erst beantwortet, wenn der Paragraph dabei steht.
- Schwellenwert für Dienstleistungen von Ländern und Kommunen: 216.000 Euro seit 01.01.2026
- Angebotsfrist im offenen Verfahren mit elektronischer Einreichung: 30 Tage
- Wartefrist nach § 134 GWB: 10 Tage, und das Wochenende zählt mit
Der Fall
Ein Auftrag über 250.000 Euro für eine Dienstleistung. Drei Fragen stellen sich da sofort. Ich habe sie einem KI-Agenten gestellt, der live auf Overfit zugreift.
Die Antworten
Schwellenwert: 250.000 Euro liegen über 216.000 Euro (bis Ende 2025 waren es 221.000 Euro). Die VgV gilt. Rechtsgrundlage ist Art. 4 lit. c RL 2014/24/EU.
Angebotsfrist: Bei Absendung der Bekanntmachung am 06.10.2026 endet sie am 05.11.2026 (§ 15 VgV i.V.m. § 38 Abs. 3 VgV).
Wartefrist: Bieterinformation am 06.10.2026, Fristende am 16.10.2026. Der früheste Zuschlag fiele rechtlich auf Samstag, den 17.10. Praktisch heißt das Montag, der 19.10.
Warum das zählt
Jede Antwort kommt mit Paragraph, Datum und amtlicher Quelle. Sie lässt sich prüfen, statt ihr glauben zu müssen. Kein Konto, kein Key.
Keine Rechtsberatung. Stand 06.10.2026.