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Schwellenwert-Checker: EU-Vergaberecht oder nicht?

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Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Rechtsquellen. Stand: 14.7.2026.

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EU-Schwellenwerte 2026/2027 im Überblick

Gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2027, festgelegt durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150–2152. In Deutschland gelten die Werte automatisch über den dynamischen Verweis in § 106 GWB. Alle Beträge netto. Gegenüber 2024/2025 wurden die Schwellenwerte gesenkt.

Auftragsart / Auftraggeber 2026/2027 vorher (2024/25) Rechtsgrundlage
Bauleistungen (alle Auftraggeber) 5.404.000 € 5.538.000 € Art. 4 lit. a RL 2014/24/EU
Liefer-/Dienstleistungen — oberste Bundesbehörden 140.000 € 143.000 € Art. 4 lit. b RL 2014/24/EU
Liefer-/Dienstleistungen — Länder, Kommunen, sonstige 216.000 € 221.000 € Art. 4 lit. c RL 2014/24/EU
Liefer-/Dienstleistungen — Sektorenauftraggeber 432.000 € 443.000 € Art. 15 RL 2014/25/EU
Konzessionen 5.404.000 € 5.538.000 € Art. 8 RL 2014/23/EU
Soziale u. besondere Dienstleistungen (öff. Auftraggeber) 750.000 € unverändert Art. 4 lit. d RL 2014/24/EU, § 130 GWB
Soziale u. besondere Dienstleistungen (Sektoren) 1.000.000 € unverändert Art. 91 RL 2014/25/EU, § 145 GWB

Amtliche Bekanntmachung: BAnz AT 18.12.2025 B4 (BMWK)

Unterhalb der Schwelle

Wertgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 03.03.2026 gelten in M-V deutlich erhöhte Wertgrenzen (1. Änderung der VgMinArbV M-V, GVBl. M-V Nr. 6/2026) — M-V zählt damit zu den großzügigsten Bundesländern:

Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)

  • Direktauftrag: bis 100.000 € Ab ca. 21.600 € (10 % des EU-Schwellenwerts) Binnenmarktrelevanz prüfen — ggf. Ex-ante-Bekanntmachung mit 10 Tagen Wartefrist.
  • Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb: bis zum EU-Schwellenwert (216.000 €)
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: bis zum EU-Schwellenwert (216.000 €)

Bauleistungen (VOB/A)

  • Direktauftrag: bis 150.000 €
  • Freihändige Vergabe: bis 300.000 €
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: bis 1.000.000 €

Direktauftrag im Ländervergleich (Liefer-/Dienstleistungen)

Die Wertgrenzen unterscheiden sich je nach Bundesland um mehr als das 35-Fache — prüfen Sie immer das Landesrecht Ihres Auftraggebers:

Bundesland Direktauftrag bis Hinweis
Bayern 250.000 € befristet bis 31.12.2029, auch Bau
Mecklenburg-Vorpommern 100.000 € (Bau: 150.000 €) seit 03.03.2026
Brandenburg / Saarland / Sachsen-Anhalt / BW (Kommunen) 100.000 €
Bund / Sachsen 50.000 €
NRW (Kommunen) keine Grenze UVgO/VOB/A nicht mehr verbindlich, eigene Satzungen
Rheinland-Pfalz 10.000 €
Thüringen 7.000 €
Häufige Fragen

Schwellenwerte & Auftragswertschätzung

Wie hoch sind die EU-Schwellenwerte 2026/2027?

Seit dem 01.01.2026 gelten: 5.404.000 € für Bauleistungen und Konzessionen, 216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen von Ländern und Kommunen, 140.000 € für oberste Bundesbehörden und 432.000 € für Sektorenauftraggeber (jeweils netto). Die Werte wurden gegenüber 2024/2025 gesenkt und gelten bis zum 31.12.2027.

Zählt der Auftragswert mit oder ohne Mehrwertsteuer?

Ohne. Maßgeblich ist nach § 3 Abs. 1 VgV der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer (netto) — einschließlich aller Optionen und Vertragsverlängerungen.

Darf ich einen Auftrag aufteilen, um unter dem Schwellenwert zu bleiben?

Nein. § 3 Abs. 2 VgV verbietet die Aufteilung eines Auftrags mit dem Ziel, die EU-weite Ausschreibungspflicht zu umgehen. Bei Losvergabe ist grundsätzlich der Gesamtwert aller Lose maßgeblich (§ 3 Abs. 7 VgV) — mit einer 80/20-Ausnahme für kleine Lose (§ 3 Abs. 9 VgV).

Was gilt bei Verträgen mit unbefristeter Laufzeit?

Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ohne feste Laufzeit oder mit mehr als 48 Monaten Laufzeit wird der 48-fache Monatswert angesetzt (§ 3 Abs. 11 VgV).

Was ändert sich, wenn mein Auftrag über dem Schwellenwert liegt?

Es gilt das EU-Kartellvergaberecht (§§ 97 ff. GWB mit VgV, SektVO oder KonzVgV): EU-weite Bekanntmachung im TED, feste Mindestfristen, Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. Unterhalb der Schwelle gelten die UVgO bzw. VOB/A Abschnitt 1 und die Wertgrenzen des jeweiligen Bundeslandes.

Welche Wertgrenzen gelten in Mecklenburg-Vorpommern?

Seit dem 03.03.2026 (1. Änderung der VgMinArbV M-V): Direktauftrag bis 100.000 € für Liefer- und Dienstleistungen und bis 150.000 € für Bauleistungen. Verhandlungsvergabe und Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind bei Liefer- und Dienstleistungen bis zum EU-Schwellenwert zulässig.

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